Finanzierung und gesetzliche Entwicklungen

Ambulante Hospizdienste: Für die Betroffenen sind die Leistungen der ambulanten Hospizdienste kostenfrei. 

Hospiz: Die Kosten für den Aufenthalt im Hospiz werden von der gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und durch Spenden finanziert. Eine Regelung zur Finanzierung stationärer Hospize wurde im Jahr 1997 in das SGB V aufgenommen und zuletzt durch das Hospiz- und Palliativgesetz im Jahr 2015 (in Kraft getreten am 8.12.2015) überarbeitet. Danach werden die Kosten der stationären Hospizversorgung zu 95 Prozent von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. 5 Prozent der Kosten werden durch das stationäre Hospiz bzw. den Träger durch Spenden erbracht. Patientinnen und Patienten sind seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 von einem Eigenanteil befreit (§39a Abs. 1 SGB V).


Spezialisierte ambulante Hospizversorgung (SAPV)

Seit dem 01.04.2007 hat der Gesetzgeber als individuellen Leistungsanspruch die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen. Seitdem hat jeder Versicherte in Deutschland das Recht auf diese neue Versorgungsform, die zum Ziel hat, auch solchen Patientinnen und Patienten eine Versorgung und Betreuung zu Hause zu ermöglichen, die einen besonders aufwändigen Betreuungsbedarf haben (Stand 2016, Quelle: www.gbe-bund.de).

Entwicklung in Deutschland

Das erste stationäre Hospiz in Deutschland wurde 1986 in Aachen eröffnet. Die Anzahl der stationären Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung hat von 1996 bis Anfang April 2016 deutlich zugenommen. Waren 1996 nur 28 Palliativstationen und -einheiten sowie 30 stationäre Hospize für Erwachsene verzeichnet, hat sich die Anzahl bis Anfang April 2016 auf 304 Palliativstationen und -einheiten sowie 235 stationäre Hospize, einschließlich der stationären Hospize für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, mehr als verachtfacht. Die folgende Grafik verdeutlicht die steigende Anzahl in den letzten Jahren:

Zahlen, Daten, Fakten 

In Deutschland gibt es (Stand 2016)

  • rund 1.500 ambulante Hospizdienste 
  • 236 stationäre Hospize (für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene), davon 65 allein in NRW (ALPHA Karte anzeigen) 
  • Die 214 stationären Erwachsenen-Hospize haben im Durchschnitt je ca. 10 Betten, das heißt, es gibt ca. 2140 Hospizbetten, in denen pro Jahr etwa 30.000 Menschen begleitet werden können. 
  • mehr als 300 Palliativstationen in Krankenhäusern 
  • ca. 300 Teams der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV, Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung)

Wie eingangs erwähnt, engagieren sich mehr als 100.000 Menschen in der Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen. Diese sollen während ihrer letzten Lebensphase nicht auf die Geborgenheit und die Wärme einer vertrauensvollen Begleitung verzichten müssen. Wenn es ihr Wunsch ist, sollen die Betroffenen soweit wie möglich in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld betreut und versorgt werden. Hierbei müssen die Fortschritte der Schmerztherapie und die Möglichkeiten der Linderung schwerer körperlicher Symptome allen schwerstkranken und sterbenden Menschen gleichermaßen zugutekommen.

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